
... auch in Deutschland, wenn Fahrzeuge gewerblich genutzt werden. Für private Autofahrer besteht derzeit eine Mitführpflicht von Warnwesten in Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal, der Slowakei sowie in Frankreich. Eine Pflicht zum Tragen von reflektierender Warnkleidung beim Verlassen des Fahrzeugs auf der Fahrbahn gibt es in Belgien, Italien, Luxemburg, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn.*
Wer seine Urlaubsreise mit dem Automobil in diese Länder plane, sollte also in jedem Fall auch an die Ausstattung mit Warnweste denken.
Warnwesten mit reflektierenden Teilen sind eine sinnvolle Investition für eine höhere Sicherheit auf unseren Straßen, wenn beispielsweise auf der Urlaubsreise bei einer Panne das Warndreieck aufgestellt werden muss.
*Quelle: ADAC, Stand: März 2009