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Saisonkennzeichen können teuer werden

In der kalten Jahreszeit enden vielfach auch die Saisonkennzeichen. Motorräder werden winterfest gemacht und nur noch die hartgesottenen Cabriolet-Fans nutzen die wenigen Sonnenstrahlen. Die Halter dieser Fahrzeuge, ebenso wie Camper, sollten einen genauen Blick auf ihr Saisonkennzeichen und den Kalender werfen, raten die Experten des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Ist die angemeldete Zeit nämlich vorbei, müsse das Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenraum verschwinden.

Vor der Entscheidung für ein Saisonkennzeichen sollte man immer prüfen, ob sich die Aktion generell lohnt. Ein kostenpflichtiger Stellplatz in einer fremden Garage beispielsweise könne den vermeintlichen Gewinn schnell aufzehren.

Ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sagte ergänzend dazu, das Abstellen mit einem „abgelaufenen Saisonkennzeichen“ auf einem allgemein zugänglichen Parkplatz sei nicht zulässig. Wer mit einem nicht gültigen Nummernschild fahre, verstoße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch Probe- und Überführungsfahrten seien nicht zulässig. Bei Verstoß drohen drei Punkte in Flensburg und 50 Euro Bußgeld.

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