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6 Tipps zur Abgasuntersuchung

Seit 1. Dezember 1993 gilt die Abgasuntersuchung (AU). Zu dieser regelmäßigen Überprüfung müssen alle Personenkraftwagen mit und ohne Kat, Diesel- oder Ottomotor sowie Diesel-Lastkraftwagen. Damit Sie und Ihr Fahrzeug für den Abgas-Test gut vorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

  1. Wann und wie oft muss der Autofahrer zur AU?
    Pkw ohne Kat oder mit ungeregeltem Kat müssen alle zwölf Monate zur AU. Pkw mit geregeltem Kat müssen erstmals 3 Jahre nach der Erstzulassung zur AU, danach im Zwei-Jahres-Rhythmus. Das heißt, Fahrzeuge der Zulassungsjahre 1992 und 1993 müssen 1995 bzw. 1996 zur AU. Als Termin gilt der Monat der Fahrzeugzulassung.Das gleiche wie für G-Kat Fahrzeuge gilt für Pkw mit Dieselmotoren bis 3,5t, die ab 1992 zugelassen worden sind.

  2. Warum müssen auch G-Kats zur AU?
    Auch Fahrzeuge mit geregeltem Kat müssen regelmäßig hinsichtlich ihres Abgasverhaltens überprüft werden. Denn jedes Fahrzeug sollte so sauber sein, wie es aufgrund seiner technischen Voraussetzungen möglich ist. Fahrer schadstoffarmer Autos haben bereits einen Bonus für die derzeit beste Umwelttechnik: Sie zahlen weniger Steuern.

  3. Wann muss der Kat ausgetauscht werden?
    Zwar läßt die Wirksamkeit eines Kats bedingt durch chemische und thermische Alterungsprozesse im Laufe der Zeit nach. Ein verschleissbedingter Ausfall des Abgas-Reinigungssystems ist aber in der Regel erst ab 100.000 km zu befürchten. Beim Gros der AU-Mängel wird es sich um Einstellarbeiten und Korrekturen von Zündanlagen und Gemischaufbereitung handeln.

  4. Wie kann der Autofahrer Kosten bei der AU sparen?
    Es ist in der Regel günstiger, die AU im Rahmen eines allgemeinen Werkstattaufenthalts – Reparatur, Inspektion – durchführen zu lassen. Stellen Prüforganisationen Mängel fest, muss der Autofahrer ohnehin in die Werkstatt. Vereinbaren Sie deshalb besser gleich einen Termin mit Ihrem für die AU anerkannten Kfz-Meisterbetrieb. Sie sparen Zeit und Wege.

  5. Was kann der Autofahrer selbst für sein Kat-Fahrzeug tun?
    Der Besitzer eines Kat-Fahrzeugs kann selbst etwas tun, damit sein Abgasreinigungssystem bei der AU nicht durchfällt. Er muss für die vom Hersteller empfohlenen Betriebsbedingungen sorgen.
    Also:
    a) Sorgfältig die Betriebsanleitung durchlesen. Hier erfährt der Kat-Autofahrer, was dem Abgasreinigungssystem nicht gut tut. Zum Beispiel: Wenn der Motor mal nicht anspringt, auf keinen Fall das Auto anschleppen – unverbranntes Benzin setzt sich sonst in den Lamellen des Katalysators ab.
    b) Immer bleifrei tanken.
    c) Falsche Motoreinstellung kann zur Beschädigung des Kats führen. Zum Beispiel können defekte oder überalterte Zündkerzen Fehlzündungen hervorrufen. Deshalb regelmäßig den Motor in der Werkstatt warten lassen.

  6. Was ist anders bei der AU als bei der ASU?
    Im Rahmen der AU kontrolliert der Prüfer neben den Einstellwerten der Abgaskomponenten das Luft-Kraftstoffverhältnis (Lambda-Wert). Beim Dieselmotor überprüft er, wie stark das Abgas mit Rußpartikeln getrübt ist.

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