Tipps

Seit dem 1. März 2007 gilt in Deutschland die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge“ – oder kurz: die Plakettenverordnung. Sie definiert vier Schadstoffgruppen, die für Pkw und Nutzfahrzeuge (Lkw, Busse, Sattelschlepper) gelten.
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Saisonkennzeichen können teuer werden

In der kalten Jahreszeit enden vielfach auch die Saisonkennzeichen. Motorräder werden winterfest gemacht und nur noch die hartgesottenen Cabriolet-Fans nutzen die wenigen Sonnenstrahlen. Die Halter dieser Fahrzeuge, ebenso wie Camper, sollten einen genauen Blick auf ihr Saisonkennzeichen und den Kalender werfen......
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Kfz-Meister geben Tipps für die kalte Jahreszeit

Je nach Region hat es – wenn auch nur kurzfristig – bereits die ersten Signale für die nahende Winterzeit gegeben. Schnee, Nebel und Minustemperaturen werden die Autofahrerinnen und Autofahrer in den nächsten Monaten auf der täglichen Fahrt herausfordern.
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Warnwesten sind Pflicht

... auch in Deutschland, wenn Fahrzeuge gewerblich genutzt werden. Für private Autofahrer besteht in zahlreichen europäischen Ländern eine Trage- beziehungsweise Mitführpflicht.
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Tipps für Cabriolet-Käufer

Mit den ersten wärmenden Sonnenstrahlen des nahenden Frühlings werden auch die Freunde eines bestimmten Fahrzeug-Typs aktiv: Die Rede ist vom Cabriolet.
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10 Tipps für Werkstattkunden

Gehen Sie zu einem anerkannten Kfz-Meisterbetrieb. Sie erkennen ihn am weiss/blauen Meisterschild mit der Aufschrift "Meisterbetrieb der Kfz-Innung". Sprechen Sie den Termin vorher telefonisch mit Ihrem Kundendienstberater ab.
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6 Tipps zur Abgasuntersuchung

Seit 1. Dezember 1993 gilt die Abgasuntersuchung (AU). Zu dieser regelmäßigen Überprüfung müssen alle Personenkraftwagen sowie Diesel-Lastkraftwagen. Damit Sie und Ihr Fahrzeug für den Abgas-Test gut vorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
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20 Goldene Regeln für Gebrauchtwagenkäufer

Nehmen Sie jemanden mit, der wirklich etwas von Fahrzeugen versteht. Denn: Vier Augen sehen mehr als zwei. Kaufen Sie sich ein Auto nie ohne schriftlichen Kaufvertrag. Besondere Eigenschaften oder Zusagen sollten im Kaufvertrag niedergeschrieben sein, von dem eine Ausführung für Sie und eine für den Verkäufer bestimmt ist.
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